Stand 1. November 2021
Die Gesundheit von Besucherinnen und Besuchern, Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern, Partnerfirmen und Lieferanten hat oberste Priorität.
Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten ein hohes Mass an Solidarität und Eigenverantwortung mitbringen. Im Grundsatz gelten immer die aktuellen Empfehlungendes BAG: www.bag-coronavirus.ch
Das Auenland ist nur auf Anmeldung bzw. Reservation besuchbar.
Unsere Öffnungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Samstag, 8 — 24 Uhr oder auf Anfrage – wir haben Platz bis max. 85 Gäste
Infolge Landwirtschafts‑, Wohn- und Schutzgebietszone bitten wir alle Gäste ruhig das Gelände zu betreten und zu verlassen. Es gilt für alle Fahrzeuge Schritttempo auf dem Gelände.
Parkplätze sind limitiert — Fahrgemeinschaften sind sinnvoll. Ab 50 Personen ist die Anreise im Vorfeld mit uns zu besprechen.
Das angrenzende Land mit Schutzgebiet ist in privatem Besitz und darf ohne persönliche Begleitung eines Verantwortlichen nicht betreten werden. Jegliche Haftung wird von der Auenland AG und den Eigentümern abgelehnt.
Veranstaltungstechnik & Bühne ist vorhanden und kann Ihren Wünschen angepasst oder erweitert werden.
Caterings können wir gerne für Sie organisieren oder Sie haben bereits Ihren Wunsch-Caterer ausgewählt (immer in Absprache). Nichtalkoholische und alkoholische Getränke müssen über das Auenland bezogen werden. Selbstcaterings sind nicht möglich.
Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort gibt es keine.