Stand 1. November 2021
Die Gesundheit von Besucherinnen und Besuchern, Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern, Partnerfirmen und Lieferanten hat oberste Priorität.
Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten ein hohes Mass an Solidarität und Eigenverantwortung mitbringen. Im Grundsatz gelten immer die aktuellen Empfehlungendes BAG: www.bag-coronavirus.ch
Das Auenland-Gelände ist nur auf Anmeldung besuchbar.
Öffnungszeiten: Mi — Sa 8 — 23 Uhr oder auf Anfrage –
Kapazität bis max. 85 Gäste
Infolge Landwirtschafts‑, Wohn- und Schutzgebietszone bitten wir alle Gäste ruhig das Gelände zu betreten und zu verlassen. Es gilt für alle Fahrzeuge Schritttempo auf dem Gelände.
Parkplätze sind limitiert — Fahrgemeinschaften sind erforderlich. Ab 20 Personen ist die Anreise im Vorfeld mit uns zu besprechen. Idealerweise kommen grössere Gruppen direkt in Kleinbussen oder mit den ÖV bis Stein Dorf. Von hier können wir auf Voranmeldung einen Shuttle organisieren.
Das angrenzende Land mit Schutzgebiet ist in privatem Besitz und darf ohne persönliche Begleitung eines Verantwortlichen nicht betreten werden. Jegliche Haftung wird von der Auenland AG und den Eigentümern abgelehnt.
Veranstaltungs-Technik ist vorhanden und kann Ihren Wünschen angepasst oder erweitert werden.
Caterings können wir gerne für Sie organisieren oder Sie bringen Ihren eigenen Caterer mit (nach Absprache). Nichtalkoholische und alkoholische Getränke müssen über die Auenland AG bezogen werden. Gläser, Geschirr und Besteck sind vorhanden.
Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort gibt es keine.